Basel, 12. Januar 2024

Die neue Bausparprämie in Baselland: Ein Weg zum Traumhaus
Die Suche nach dem eigenen Zuhause ist ein Traum vieler Menschen. Doch die Finanzierung dieses Traumes stellt eine Herausforderung für viele dar – zumal die Immobilienpreise hoch sind. Hier kommt eine gute Nachricht für angehende Eigenheimbesitzer und Eigenheimbesitzerinnen. Der Kanton Basel-Landschaft hat eine neue Bausparprämie eingeführt, die den Weg zum eigenen Zuhause erleichtern und belohnen soll. In unserem neuen Blogbeitrag erhältst Du sämtliche wichtigen Informationen.

Was ist die Bausparprämie?
Ab dem 1. Januar 2024 unterstützt der Kanton BL Personen, die zum ersten Mal ein selbstgenutztes Wohneigentum erwerben oder bauen möchten. Diese Unterstützung erfolgt in Form einer Bausparprämie von bis zu CHF 25’000. Grundlage für diese Fördermaßnahme bildet das im Jahr 2023 revidierte kantonale Gesetz über die Wohnbauförderung.

Wer kann von der Bausparprämie profitieren?
Die Bausparprämie richtet sich an alle volljährigen Baselbieterinnen und Baselbieter, die seit mindestens zwei Jahren im Kanton Basel-Landschaft wohnen und vorher noch nie selbstgenutztes Wohneigentum erworben haben.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
– Mindestsparbetrag: CHF 50’000.-.
– Spardauer: Zwischen 5 und 10 Jahren.
– Einkommens- und Vermögensgrenze: CHF 150’000.- pro Haushalt zum Zeitpunkt des Abschlusses des Sparvertrags.
– Lage des Wohneigentums: Wohneigentum muss sich im Kanton Basel-Landschaft befinden

Wie hoch ist die Prämie?
Die Höhe der Bausparprämie beträgt 20 % des gesparten Betrags, jedoch maximal CHF 25’000.-. Die Höhe der Prämie wird also direkt von Deinem Sparbetrag beeinflusst.

Wie kannst Du die Prämie beantragen?
1. Sparvertrag: Ein Sparprodukt (Sparkonto, Vorsorgekonto oder Fondssparplan etc.) bei einem anerkannten schweizerischen Finanzinstitut abschliessen
2. Online-Anmeldung: Melden Sie Ihren Sparvertrag online beim KIGA (Kantonalen Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit)
3. Erwerb und Bezug des Wohneigentums: Wohneigentum innerhalb von maximal 13 Jahren nach Kontoeröffnung erwerben und einziehen
4. Einreichung des Gesuchs: Das Gesuch um die Bausparprämie online einreichen

Wichtige Hinweise
– Bei Verkauf oder Zweckentfremdung des geförderten Wohneigentums ist die Prämie grundsätzlich zurückzuzahlen.
– Interessierte haben nach Ablauf der maximalen Spardauer noch maximal drei Jahre Zeit, um die Bausparprämie zu beantragen.

Fazit
Die neue Bausparprämie bietet eine Möglichkeit, den Traum vom eigenen Heim Wirklichkeit werden zu lassen. Wenn sowieso auf ein Eigenheim in den nächsten 5 – 10 Jahren gespart wird, und dieses Eigenheim im Kanton BL realisiert werden soll, lohnt es sich, diese Prämie entsprechend zu beantragen.

Für weitere Informationen zur Bausparprämie und wie Du Deinen Traum vom Eigenheim realisieren kannst, stehen wir Dir gerne zur Verfügung.

Willkommen bei IMMANO, wo Fachwissen auf Unabhängigkeit trifft, um Ihnen eine umfassende Lösung für alle Ihre Immobilien- und Hypothekenbedürfnisse zu bieten. Dank der 10-jährigen Branchenerfahrung unserer Experten werden Sie von uns als Wegweiser zum Erreichen Ihrer Immobilien- und Hypothekenziele profitieren.

Kontakt Informationen

© Copyright – 2023| IMMANO KlG | All rights reserved | Impressum & Datenschutz